Allgemeine Geschäftsbedingungen Norstat Deutschland GmbH

Vorbehaltlich jedweder von den Parteien in Schriftform getroffenen abweichenden Vereinbarungen, stellen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) die allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, die für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Norstat Deutschland GmbH, Kaflerstraße 2, 81241 München („Norstat Deutschland“) maßgeblich sind. Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn Norstat Deutschland der Geltung solcher Bestimmungen insgesamt oder bezüglich einzelner Bestimmungen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Norstat Deutschland der Geltung solcher Bestimmungen nicht ausdrücklich ganz oder teilweise widerspricht.

1. Begriffsbestimmungen

Sofern der jeweilige Kontext nichts anderes erfordert, haben die folgenden Begriffe in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die folgende Bedeutung:

Auftraggeber: Vertragspartner von Norstat Deutschland, wie er sich aus dem dem Auftrag zugrundeliegenden Angebot ergibt. Wird eine Agentur für einen ihrer Kunden tätig, so ist die Agentur selbst verpflichtet, es sei denn, die Absicht, für ihren Kunden tätig zu werden, ergibt sich aus dem Angebot selbst. Die Agentur muss auf Anfrage einen Nachweis über die ordnungsgemäße Genehmigung vorlegen.

Vertrauliche Informationen: alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Art nach als vertraulich zu betrachten sind, unabhängig von dem für die Übermittlung verwendeten Medium, z. B. schriftlich, in Textform oder mündlich, mit Ausnahme von Informationen (i) die öffentlich zugänglich sind oder (ii) die ohne Verschulden der anderen Partei für Dritte öffentlich zugänglich werden oder (iii) die sich bereits vor der Übermittlung rechtmäßig im Besitz der anderen Partei befanden oder (iv) deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist oder (v) deren Weitergabe von der übermittelnden Partei ausdrücklich gestattet wurde.

Vergütung(en): der vom Kunden an Norstat Deutschland zu zahlende Betrag als Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen, wie im Angebot dargelegt oder auf dessen Grundlage zu berechnen. Die Vergütung versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger anwendbarer Steuern, Gebühren oder Abgaben, die vom Kunden im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen zu zahlen sind.

Panelist: ein registrierter Panelteilnehmer der Norstat Deutschland GmbH.

Angebot: das schriftliche Dokument, das die Einzelheiten der Dienstleistung zusammenfasst, die Norstat Deutschland dem Kunden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anbietet. Das Angebot ist freibleibend und stellt kein bindendes Angebot im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung an die Kunden, ihr Kundenangebot abzugeben.

Leistung oder Service: die Leistung, die Norstat Deutschland dem Kunden gemäß dem Angebot und auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen hat.

Schriftlich oder in Schriftform: umfasst mit Ausnahme von Ziffer 3.3 (Widerruf) die Textform (§ 126b BGB) und insbesondere auch Telefax und E-Mail.

IHUT (In-Home Usage Tests): IHUTs sind Produkttests, bei denen die Befragten ein Produkt zu Testzwecken nach Hause geliefert bekommen, auf das sich eine anschließende Umfrage bezieht.

2 Leistungen der Norstat Deuschland GmbH, Pflichten des Kunden

2.1 Norstat Deutschland erbringt Dienstleistungen zur Durchführung von Marktforschungsstudien im Internet nach marktrelevanten Standards. Maßgeblich für Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen ist – vorbehaltlich einer ausdrücklichen, schriftlichen abweichenden Vereinbarung – stets das vom Auftraggeber unterzeichnete und ggf. von Norstat Deutschland bestätigte Angebot (vgl. unten Ziffer 3.1). Norstat Deutschland ist berechtigt, geeignete Dritte mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen zu beauftragen.

2.2 Der Kunde stellt Norstat Germany auf eigene Kosten alle erforderlichen Unterlagen oder sonstigen Materialien sowie alle erforderlichen Daten oder sonstigen Informationen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen (zusammen “Materialien”) rechtzeitig zur Verfügung (z.B. im Falle des Hostings der Fragebögen durch den Kunden), damit Norstat Germany die Leistung gemäß dem Angebot erbringen kann. Der Kunde hat für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Informationen, Daten und Anweisungen Sorge zu tragen.

2.3 Der Kunde sichert zu, die Anzahl der gültigen Antworten nicht zu beeinflussen, insbesondere nicht in der Weise, dass Ausschlussfragen an das Ende eines Fragebogens gestellt werden, um einen späteren Abbruch der Befragung zu erreichen.

2.4 Der Kunde garantiert, dass die von ihm beigestellten Materialien und deren Verwendung im Rahmen dieses Vertrages sowie die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter jeglicher Art (z.B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte) verstoßen.

2.5 Der Kunde ist verpflichtet, die von Norstat Deutschland erbrachten Leistungen und Ergebnisse unverzüglich zu überprüfen. Werden Beanstandungen nicht unverzüglich, zumindest schriftlich, mitgeteilt, so gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

3. Informationen zum Teilnehmer

Der Kunde wird keine personenbezogenen Daten von Umfrageteilnehmern anfordern, erfassen, verfolgen, verwenden oder weitergeben. Zu den personenbezogenen Daten gehören Namen, Adressen, geografische Standorte, Telefonnummern, Kontonummern, medizinische Informationen, Führerscheinnummern, Fahrzeugnummern, Gerätekennungen, ISP-Kennungen, Maschinenkennungen, Seriennummern, URLs, IP-Adressen, persönliche fotografische oder andere identifizierbare Bilder und alle anderen eindeutigen Identifikationsnummern, Merkmale oder Codes.

Der Kunde garantiert, dass keine persönlichen Daten durch vom Kunden erstellte Fragebögen, vom Kunden gesetzte Cookies oder andere Aktionen des Kunden in Verbindung mit den von Norstat im Rahmen dieser Bedingungen angebotenen Services oder Produkten gesammelt werden. Cookies, die der Kunde auf den Geräten der Befragten setzt, dürfen nur zur Optimierung der mit der Umfrage verbundenen Nutzererfahrung und nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Befragten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften über die Platzierung von Cookies, die von den Cookies gesammelten Informationen und die Verwendung dieser Informationen durch den Kunden zu informieren.

4 Vertragsabschluss, Kündigung

4.1 Ein vom Kunden gegengezeichnetes Angebot stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar, die im Angebotstext beschriebene Leistung auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erwerben (“Kundenangebot”). Wenn Norstat Deutschland mit der Ausführung eines solchen Angebots beginnt, stellt dies eine Annahme dar. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahme dieses Kundenangebots. Norstat Deutschland nimmt keine Aufträge an, deren Auftragswert nicht mindestens 1.000 € beträgt.

4.2 Die im Angebot genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Norstat Deutschland wird sich jedoch bemühen, die Leistung innerhalb der im Angebot genannten Frist zu erbringen.

4.3 Jede Partei kann eine Bestellung jederzeit schriftlich mit einer Frist von mindestens 7 Tagen gegenüber der anderen Partei kündigen. Die Stornierung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

4.4 Wenn der Kunde den Vertrag gemäß Klausel 3.3 storniert, wird eine pauschale Stornierungsgebühr (bis zum Gesamtpreis der Dienstleistung) wie folgt fällig:

  • Nach Bestätigung des Angebots durch den Kunden: 10% des Honorars, mindestens jedoch 1.000 €.
  • Nach Eingang des Fragebogens oder Übermittlung der Materialien an Norstat Deutschland, aber vor Beginn des Einladungsversands an die Panelisten: 50% der Gebühr, mindestens jedoch 1.000 €.
  • Nach Übersendung der Einladung an die Diskussionsteilnehmer: 100% des Honorars, mindestens jedoch 1.000 €.
  • Die pauschale Aufwandsentschädigung, die nach der vorstehenden Tabelle im Falle eines Rücktritts vor Erhalt des Fragebogens verlangt werden kann, wird auch dann fällig, wenn der Kunde die erforderliche Mitwirkung nach Vertragsschluss auch nach Setzung einer angemessenen Frist durch Norstat Deutschland nicht erbringt.

4.5 Die vorgenannten Gebühren werden auch im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch Norstat Deutschland fällig.

5 Preisgestaltung, Berechnungsgrundlagen

5.1 Die Preiskalkulation für die Dienstleistungen von Norstat Germany wird unter anderem durch die nachfolgend beschriebenen Faktoren bestimmt:

5.1.1 Inzidenz: prozentualer Anteil der Zielgruppe an einer vorher festgelegten Population. Die Inzidenz ist im Angebot vorgegeben. Ergibt sich bei der Durchführung eines Auftrages ein anderer tatsächlicher Sachverhalt, ist Norstat Deutschland berechtigt, die Preise der hiervon betroffenen Vergütungsbestandteile nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen. Die tatsächliche Inzidenz, die im Feld erreicht wird, wird von Norstat Deutschland berechnet und bestimmt. Die Inzidenz wird gemäß dem Industriestandard nach der folgenden Formel berechnet:
Gesamtzahl der ausgefüllten Fragebögen geteilt durch die Summe aller ausgefüllten Fragebögen (“completes”) und aller im Screening ausgeschlossenen Teilnehmer (“screenouts”).

5.1.2 Länge des Fragebogens: Erwartete Zeit, die ein Befragter im Durchschnitt zum Ausfüllen des Fragebogens benötigt.

5.2 Die Preisanpassung auf Seiten Norstat Deutschland gilt ferner, wenn in der Feld- oder Programmierungsphase das tatsächliche Projekt vom ursprünglich geplanten Projekt (Angebot) abweicht. Zu diesen Veränderungen und daraus resultierenden Preisanpassungen zählen insbesondere wie unter 5.1 beschrieben Veränderungen in der LOI (Length of Interview), Veränderungen in der Inzidenz, nicht mobiltaugliche Umfragen, nachträgliche Quotierungen allgemeiner Natur sowie Kreuzquotierungen. Sollte Norstat Deutschland für die Durchführung eines Projektes Partner eingeplant haben und diese aufgrund aufgeführter Gründe Preisanpassungen vornehmen, ist Norstat Deutschland in der Konsequenz berechtigt, diese entsprechend weiterzureichen (z.B. Feldpartner).

5.3 Soweit Vergütungsbestandteile auf der Grundlage vollständiger Antworten berechnet werden, ist die Anzahl der ordnungsgemäß ausgefüllten Befragungen der Panelisten (“gültige Antworten”) entscheidend Als gültige Antwort gilt auch ein vom Auftraggeber gestalteter Fragebogen, z.B. durch die Integration von Fragen kurz vor Ende des Fragebogens, die regelmäßig zum Abbruch des Fragebogens führen (z.B. Erhebung persönlicher Daten), mit dem Ziel, das ordnungsgemäße Ausfüllen der Umfrage und damit die Erfassung als gültige Antwort zu verhindern. Der Kunde hat zu beweisen, dass ein solches Muster nicht existiert; etwaige Zweifel gehen zu seinen Lasten.

5.4 Stellt sich heraus, dass Umfragen, die aufgrund eines vom Vertragspartner zu vertretenden Problems (Server defekt, defekte Landingpage, Nichterreichbarkeit der Website des Kunden etc.) nicht aufgerufen werden, nicht abgeschlossen oder nicht gezählt werden können, ist Norstat Germany berechtigt, in diesem Zeitraum auf Basis des vereinbarten Preises pro gültiger Antwort bei angenommener Inzidenz und einer durchschnittlichen Rücklaufquote gültiger Antworten von 50%, bezogen auf die Menge der versendeten E-Mails, abzurechnen.

5.5 Kommt es bei der Durchführung einer Umfrage zu einer ungewöhnlich hohen Abbruchquote (mehr als 10%) und ist dies nicht auf technische Probleme bei Norstat Deutschland zurückzuführen, ist von einem Problem beim Kunden auszugehen (z.B. technisches Problem, unklarer oder zu langer Fragebogen, etc.) Norstat Deutschland ist dann berechtigt, für die entstandenen Stornierungen einen Betrag in Höhe von 50% der sonst maßgeblichen Vergütung pro gültiger Antwort zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die maßgeblichen Umstände nicht aus seiner Sphäre stammen. Die Abbruchquote wird nach der folgenden Formel berechnet: Anzahl der Abbrecher geteilt durch die Summe aller Abbrecher und aller ausgefüllten Fragebögen (“Completes”).

5.6 Bei Projekten, die nicht von Norstat Deutschland programmiert werden und daher nicht auf dem Server von Norstat Deutschland durchgeführt werden (nur Stichprobe), muss der Abschluss der Quoten und des Gesamtprojekts vom Kunden durchgeführt werden. Interviews, die über die gewünschte Anzahl von Fällen hinausgehen, werden von Norstat Deutschland in Rechnung gestellt.

5.7 Wir definieren Betrüger als Befragte, deren Antwortqualität es nicht erlaubt, aus den gegebenen Antworten auf die Meinung des Befragten zu schließen Für einen begründeten Täuschungsverdacht ist es notwendig, dieses Antwortverhalten in verschiedenen Dimensionen des Datensatzes nachzuweisen; einzelne Momente reichen dafür nicht aus. Norstat Deutschland ersetzt oder berechnet keine Kosten für berechtigte Fälle von Betrug. Voraussetzung dafür ist ein Fragebogendesign, das für Online-Befragungen geeignet ist und ein solches unerwünschtes Antwortverhalten nicht fördert.

5.8 Wurde die Vergütung oder ein Vergütungsbestandteil auf “best effort”-Basis angeboten, garantiert Norstat Deutschland keine Mindestanzahl gültiger Antworten und rechnet nur auf der Grundlage gültiger Antworten ab.

6 In-Home Usage Tests (“IHUTs”)

6.1 Unabhängig vom jeweiligen Versender oder Hersteller liegt die volle Verantwortung für die versendeten Produkte beim Kunden. Der Kunde garantiert Norstat Deutschland, dass das jeweilige Produkt bzw. dessen Verwendung nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder anderer Länder, in denen die Umfrage durchgeführt wird oder in die das Produkt versandt wird, verstößt. Der Kunde garantiert, dass das jeweilige Produkt in keiner Weise ein Risiko für den Teilnehmer darstellt.

6.2 Unbeschadet weitergehender Rechte ist Norstat Deutschland jederzeit berechtigt, die Durchführung oder Teilnahme an einem IHUT abzulehnen oder abzubrechen, wenn begründete Bedenken hinsichtlich der Sicherheit, der Rechtmäßigkeit oder andere begründete Bedenken bestehen oder auftreten.

7 Umfrageergebnisse, Nutzung

7.1 Zeitpunkt und Format der im Rahmen eines Auftrages für den Auftraggeber erhobenen Daten einschließlich ihrer Aufbereitung und Strukturierung (zusammenfassend “Ergebnisse” genannt) bestimmen sich jeweils nach dem Auftrag.

7.2 Der Kunde garantiert, dass er die von Norstat Deutschland erhaltenen Ergebnisse nicht rechtswidrig verwendet, insbesondere nicht irreführend mit ihnen wirbt.

8 Bezahlung

8.1 Ist die Fälligkeit der Vergütung oder eines Vergütungsbestandteils nicht ausdrücklich bestimmt, ist die Vergütung mit Vertragsschluss fällig. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden an Norstat Deutschland zu zahlen.

8.2 Der Kunde kann gegen Vergütungsansprüche von Norstat Deutschland nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

8.3 Sonstige Kürzungen oder sonstige Abzüge seitens des Kunden sind unzulässig.

8.4 Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist und keine vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen bei der Erbringung der Leistungen auftreten, erfolgt die Rechnungsstellung mit der Übermittlung der Ergebnisdaten an den Kunden. Im Falle von Verzögerungen bei der Erbringung der Leistungen, die der Kunde zu vertreten hat, kann Norstat Deutschland die Rechnung zu dem Zeitpunkt stellen, der im Angebot für die Fertigstellung der Leistungen ursprünglich vorgesehen war.

8.5 Norstat Deutschland ist berechtigt, bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages Verzugszinsen und ggf. Verzugszuschläge in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

9 Datenschutz und Vertraulichkeit

9.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Datenschutzerklärung von Norstat Deutschland ist verfügbar unter norstat.de/impressum-datenschutzerklaerung/
Die Parteien unternehmen stets alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um die Vertraulichkeit und Integrität der Panellistendaten zu schützen, wobei sie jedoch in jedem Fall das für ihre eigenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse geltende Schutzniveau anwenden. Insbesondere für den Fall, dass der Kunde personenbezogene Daten eines Panelisten von Norstat Deutschland erhält, verpflichtet sich der Kunde hiermit, diese Daten streng vertraulich zu behandeln und sie weder ganz noch teilweise an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

9.2 Der Auftraggeber wird in keinem Fall ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Norstat Deutschland erneut oder anderweitig mit den Panelisten in Kontakt treten, unabhängig von der Wahl des Kommunikationskanals und unabhängig davon, ob dies zum Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung oder zu einem anderen Zweck geschieht, es sei denn, die ausdrückliche oder, falls ausreichend, mutmaßliche Zustimmung des Panelisten liegt dem Auftraggeber vor und diese wurde völlig unabhängig von der Tätigkeit von Norstat Deutschland für den Auftraggeber eingeholt. Der Kunde wird unter keinen Umständen versuchen, im Rahmen von Umfragen selbst oder über Dritte personenbezogene Daten von Panelisten zu erhalten, es sei denn, diese werden ausschließlich zu dem Zweck erhoben, den Kunden in direktem Zusammenhang mit den von ihm im Rahmen einer Umfrage gegebenen Antworten zu kontaktieren. Eine anderweitige Nutzung der ausschließlich für den vorgenannten Zweck erhobenen Daten durch den Kunden ist nicht gestattet. Der Kunde garantiert dies.

9.3 Der Kunde sichert zu, die erhaltenen personenbezogenen Daten ausschließlich für den in der Bestellung konkret definierten Zweck zu verwenden, insbesondere diese zu bearbeiten (z.B. Versand von Produkten für IHUTs). Unmittelbar nach Erreichen des Zwecks oder für den Fall, dass ein Panelist seine Zustimmung zur Verwendung seiner Daten widerruft, sind diese Daten vollständig zu löschen, alle Kopien zu vernichten und dies Norstat Deutschland auf Anfrage unverzüglich schriftlich zu versichern. Im Falle eines (schuldhaften) Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen und Gewährleistungen ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € für jeden Einzelfall verpflichtet. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

9.4 Die Parteien werden keine vertraulichen Informationen der anderen Partei weitergeben. Diese Verpflichtung endet erst zwei Jahre nach Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder der Erfüllung des Auftrages.

10. Schutz des geistigen Eigentums

10.1 Datensätze: Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, sind alle von Norstat Deutschland für die Erbringung der Dienstleistung erstellten Berichte, Listen, Fragebögen und Unterlagen Eigentum des Kunden und können von diesem seinen Mitarbeitern oder Dritten zugänglich gemacht werden. Datensätze, die im Rahmen des Pre-Screenings (d.h. außerhalb der Beantwortung des Kundenfragebogens) erhoben wurden, bleiben Eigentum von Norstat Deutschland.

10.2 Weitergabe von Ergebnissen: Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, sind alle im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung erstellten Ergebnisse und Analysen Eigentum des Kunden und dürfen veröffentlicht, zitiert, vervielfältigt, kopiert oder in sonstiger Form den anderen Mitarbeitern des Kunden oder Dritten, wie vom Kunden angegeben, zugänglich gemacht werden.

11 Haftungsbeschränkung, Freistellung durch den Kunden

11.1 Norstat Deutschland gewährleistet, dass die Leistung mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis gemäß dem Angebot erbracht wird.
Norstat Deutschland haftet nicht für die Richtigkeit, Qualität oder sonstige Eigenschaften von Leistungen, die Dritte im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung durch Norstat Deutschland für den Kunden erbringen.

11.2 Norstat Deutschland haftet dem Kunden gegenüber nicht für Verluste, Schäden, Kosten, Ausgaben oder sonstige Ansprüche, die auf vom Kunden gelieferte Informationen oder Daten zurückzuführen sind, die unvollständig oder unrichtig, ungenau, unleserlich, in der falschen Reihenfolge, im falschen Format oder durch einen sonstigen Fehler des Kunden beeinträchtigt sind.

11.3 Norstat Deutschland haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

11.4 Norstat Deutschland haftet auch für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für garantierte Produkteigenschaften und für arglistig verschwiegene Mängel. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

11.5 Norstat Germany haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Verpflichtungen sind Verpflichtungen (i) deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder (ii) die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet Norstat Deutschland jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Norstat Deutschland haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

11.6 Soweit die Haftung von Norstat Deutschland ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

11.7 Der Haftungshöchstbetrag im Falle einer Haftung nach Ziffer 10.5 ist der Betrag, den der Kunde laut Auftrag an Norstat Deutschland gezahlt hat, mindestens jedoch € 1.000,-.

11.8 Der Kunde stellt Norstat Deutschland auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung und -verfolgung) Dritter frei, die gegen Norstat Deutschland im Zusammenhang mit einer angeblichen Verletzung einer Garantie des Kunden aus diesem Vertrag geltend gemacht werden.

12. Höhere Gewalt

Beruht die Nichterbringung der vertraglichen Leistung auf höherer Gewalt oder anderen von Norstat Deutschland nicht zu vertretenden Umständen, besteht für die Dauer der durch diese Ereignisse bedingten Leistungshindernisse keine Leistungspflicht.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten in diesem Zusammenhang unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, wenn der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Norstat Deutschland kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

13.2 Das bestätigte Kundenangebot und diese AGB stellen die gesamten zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand dar. Sie ersetzen alle früheren Vereinbarungen, Absprachen, Verhandlungen und Gespräche zwischen den Parteien, ob mündlich oder schriftlich.

13.3 Ergänzungen oder Änderungen der Vereinbarungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem gesetzlichen Vertreter beider Parteien unterzeichnet sind.

13.4 Alle Rechte oder Rechtsmittel von Norstat Deutschland gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen lassen alle anderen Rechte oder Rechtsmittel von Norstat Deutschland unberührt, unabhängig davon, ob diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind oder nicht.

13.5 Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen Norstat Deutschland und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.